SICHERHEIT IM WALD: SO VERMEIDEN SIE UNFÄLLE!


Rund 99% des heimischen Waldes ist für die Öffentlichkeit frei begehbar. Ob Spazierengehen, Joggen oder Wandern: Der Wald darf auch abseits von befestigten Waldwegen oder Forststraßen betreten werden. Dennoch gilt es aus Gründen der eigenen Sicherheit, Sperrschilder und Absperrungen zu beachten. Denn immer häufiger passieren Unfälle im Wald, wenn Erholungssuchende abgesperrte Zonen missachten. Gefahren durch Arbeiten im Bestand werden häufig nicht ernst genommen.

Zur Absicherung von Holzerntearbeiten werden Sperrschilder und Absperrungen benutzt. Diese dürfen auf keinen Fall missachtet werden, da im forstlichen Sperrgebiet Lebensgefahr herrscht.

Für Laien ist der Gefahrenradius meist nicht abzuschätzen. Es ist ein Trugschluss, dass nur bei laufenden Motoren Gefahr droht. Die Baumfällung erfolgt unvorhersehbar und oft sind Geländekuppen und Unebenheiten nicht einsehbar. Menschen, die abgesperrte Zonen übertreten, bringen sich und die Waldarbeiter*innen in Lebensgefahr.

Der Wald als sicherer Erholungsort

Der Wald hat viel zu bieten und ist für uns alle da. Doch nicht nur wir brauchen den Wald, der Wald braucht auch uns.

Eine nachhaltige Bewirtschaftung ist notwendig, um den Wald zu pflegen und damit auch die Sicherheit aller Waldbesucher*innen zu gewährleisten. Es geht um ein Miteinander von Waldbesucher*innen und Waldbesitzer*innen; es geht um die Sicherheit aller. Nur durch das Beachten von Hinweisschildern und die Einhaltung des strikten Betretungsverbots von Sperrgebieten können Wälder weiterhin gefahrlos als Erholungsort genutzt und Unfälle weitgehend vermieden werden.

Insbesondere in Zeiten von Corona kann der Wald so ein sicherer Zufluchtsort für alle bleiben.

Welche Gefahrenzonen birgt der Wald?

Sperrgebietstafeln und Absperrungen von Waldarbeitsgebieten (z.B. bei Holzernte, Aufarbeitung von Schadholzflächen nach Schneebruch oder Windwurf u.a.) sind ernst zu nehmen. Forstliche Sperrgebiete dürfen niemals betreten werden. Es herrscht akute Lebensgefahr, etwa durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume.

 

Was passiert bei Übertretungen von Sperrgebieten?

Jungwaldgebiete und Gebiete der forstlichen Bewirtschaftung, welche von Forstarbeiter*innen als befristetes Sperrgebiet ausgeschildert wurden, dürfen von Waldnutzer*innen jedoch niemals betreten werden. Vorsätzliche Übertretungen sind nicht nur lebensgefährlich, sondern können auch Geldstrafen und Schadensersatzklagen nach sich ziehen.

Folgende gesperrte Waldflächen sind daher immer zu beachten:

  • behördlich gesperrte Waldflächen
  • Waldflächen, die vom Waldeigentümer gesperrt sind: Dabei kann es sich um befristete Sperren (z.B. bei Waldarbeiten, Holzfällung) sowie dauernde Sperren (z.B. bei Sonderkulturen wie etwa Christbaumzucht) handeln. Gesperrte Zonen werden laut forstwirtschaftlicher Kennzeichnungsverordnung sichtbar beschildert und mit der Zeitdauer der Sperre gekennzeichnet.
  • Waldflächen auf denen sich forstbetriebliche Einrichtungen befinden (z.B. Forstgärten, Holzlager etc.)
  • Wiederbewaldungsflächen und Neubewaldungsflächen.

Mit Unterstützung von Bund, Land und Europäischer Union.