NACHHALTIGE WALDBEWIRSCHAFTUNG UND -PFLEGE


Wir brauchen den Wald zum Leben, Arbeiten und Erholen. Doch der Wald braucht auch uns. Nicht nur lauern in einem nicht bewirtschafteten Wald zahlreiche Gefahren (beispielsweise durch Schneebruch), auch gilt es, den Wald durch eine nachhaltige Bewirtschaftung gesund, schädlingsfrei und klimafit zu halten.

 

Bewirtschaftung ist verpflichtend 

Österreichs Wälder gehören zu 82 Prozent privaten Waldbesitzer*innen, nur 18 Prozent sind öffentliche Wälder. Die Wälder sind Kulturwälder, das heißt, sie werden seit Jahrhunderten durch den Menschen gepflegt und genutzt. Seit mehr als 165 Jahren haben wir in Österreich eines der strengsten Forstgesetze weltweit. Dieses gibt allen Waldbesitzer*innen die nachhaltige Waldbewirtschaftung verpflichtend vor: Es darf nicht mehr geerntet werden als nachwächst und bei der Pflege und Nutzung der Wälder muss gesichert sein, dass biologische Vielfalt, Produktivität und Regenerationsvermögen jetzt und in Zukunft erhalten bleiben.

Aktiver Klimaschutz

Gleichzeitig ist nachhaltige Waldbewirtschaftung- und pflege aktiver Klimaschutz.

Das Fällen der Bäume dient nicht nur der Nutzung von Holz als Rohstoff, sondern dadurch wird auch Platz für neue, an den Klimawandel angepasste Bäume geschaffen. Aktuell sind die heimischen Wälder etwa durch einen hohen Fichtenanteil geprägt.

Fichten kommen aber in vielen Regionen des Landes durch die Auswirkungen des Klimawandels unter Druck. Andere Baumarten sind wesentlich resistenter. Aus diesem Grund unterstützt die Initiative WALD:STARK Waldbesitzer*innen dabei, standortangepasste klimafitte Bäume für ihre Wälder zu wählen. Denn schon das Pflanzen der Bäume ist die Basis für einen nachhaltigen und gesunden Wald.

Beispiele für klimaresistente Bäume sind etwa die Hainbuche, die Nordmannstanne, die Roteiche oder der Spitzahorn. Je nach Bodenbeschaffenheit werden in Abstimmung mit regionalen Beratern und einer entwickelten App so alle Baumarten individuell pro Waldstück ausgewählt und gepflanzt. 

Mit Unterstützung von Bund, Land und Europäischer Union.